Handyzweinull

Unzulässige Regelungen in den AGBs von Mobilfunkverträgen

abgelegt im Archiv Mobilfunkmarkt am 21.08.08

Unzulässige Regelungen in den AGBs von Mobilfunkverträgen
Die Fachzeitschrift Computerbild hat acht Anbieter von Handytarifen unter die Lupe genommen. Das Ergebnis: Die meisten Handyverträge enthalten rechtswidrige Klauseln in den AGBs. Einzig gut abgeschnitten hat der Discount-Tarif von Aldi, denn dieser enthält rechtlich einwandfreie AGB. Ganz hinten dran, der größte Anbieter: T-Mobile. Die Verträge von T-Mobile enthalten ein ganzes Sammelsurium an Klauseln, Ausnahmeregelungen in winziger Schrift.

Die Tester von Computerbild hatten das Kleingedruckte im wahrsten Sinne des Wortes unter die Lupe genommen und sind dabei auf zahlreiche Verweise auf Fußnoten und sonstige Zusatzregelungen gestoßen. So finden sich bei Vodafone 23 Fußnoten. Der "Relax 50"-Tarif von T-Mobile enthält sogar 33 augenstrapazierende Klauseln in winziger Schrift.

Darunter sind nicht selten Rechtsverstöße: So will sich T-Mobile Preissteigerungen wegen möglicher Lohnerhöhungen schon mal vorab genehmigen lassen. Andere Anbieter wie O2, E-Plus, Base und Tchibo wollen sich gegen Minderungsansprüche wegen schlechten Handyempfangs absichern. T-Mobile, Congstar, E-Plus und Base behalten sich das Recht vor, Anschlüsse schon bei minimalem Zahlungsverzug zu sperren. Und bei E-Plus willigen die Kunden bei Vertragsabschluss automatisch ein, künftig Werbung auf dem Handy, per E-Mail und Brief zu akzeptieren.

Aber auch hohe Sondergebühren sind nicht selten, welche nach dem Bericht allerdings in die Werbung gesteckt werden. So kostet der Anruf bei der E-Plus-Hotline 1,25 Euro pro Minute. O2 will 50 Euro für einen Tarifwechsel und für eine Gesprächsminute zu einer 01805-Numer werden zwischen 49 und 85 Cent fällig - Aus dem Festnetz kostete in solcher Anruf 14 Cent.



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Tags: agb  mobilfunk  handyvertrag  mobilfunkvertrag  tmobile  o2  eplus  base  vodafone 

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