Handyzweinull

Telekommunikationsgesetz ermöglicht anonyme Vermittlung

abgelegt im Archiv Aktuell am 03.11.09

In einer Zeit, in der immer wieder von Datenmissbrauch die Rede ist und seit kurzem eigentlich auch keine Woche vergeht, in der nicht wieder ein neuer Fall von Datenmissbrauch bekannt wird, kommt diese Nachricht eigentlich wie gerufen: In Zukunft muss man sich weder in ein öffentliches Telefonverzeichnis, noch irgendwo anders eintragen, um erreichbar zu sein. Eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes macht dies möglich.

Künftig soll man über eine Service-Hotline seinen Gesprächswunsch mitteilen können, woraufhin der Adressat dann eine SMS mit dieser Nachricht und auch der Telefon- oder auch Handynummer des Anrufers erhält. Auf diese Weise kann der Adressat genau erkennen, um wen es sich beim Anrufer handelt und vor allem auch, ob er überhaupt mit ihm Sprechen möchte. Auch hinsichtlich Telefonterror und ähnlichem könnte dies ein großer Fortschritt sein.

Einen weiteren Vorteil würden diese neuen Services auch im Bereich von Internet-Portalen und Communitys darstellen, denn auf diese Weise hätte man die Möglichkeit, andere Nutzer zu kontaktieren, ohne dass diese ihre persönliche Handynummer angeben müssen. Auch Partnerbörsen könnten davon profitieren.


Permalink: Telekommunikationsgesetz ermöglicht anonyme Vermittlung

Tags: telekommunikationsgesetz,  Datenmissbrauch,  anonyme  vermittlung 

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