Handyzweinull

Regierung unterbindet heimliche Handyortung

abgelegt im Archiv Aktuell am 30.10.08

Die Bürger sollen besser vor heimlicher ortung ihre Handys durch private Dienste geschützt werden, das hat die Bundesregierung beschlossen. Eine Standortübermittlung an Dritte soll künftig nur noch möglich sein, wenn der Handybesitzer diese "ausdrücklich, gesondert und schriftlich" abgesegnet hat, so das Bundesministerium für Verbraucherschutz am Mittwoch in Berlin.

Derzeit gibt es Ortungsdienste, die für die Einwilligung nur eine SMS von dem gesuchtem Handy benötigen. Diese ist jedoch einfach zu fälschen und belegt nicht, dass tatsächlich der Eigentümer des Handys seine Einverständniserklärung damit abgibt.

Nach dem Willen der Bundesregierung muss jetzt der Eigentümer bewusst sine Einwilligung zur Handyortung abgeben. Zudem soll er bei spätestens fünf Ortungen über die Standortfeststellung informiert werden. Ausnahme sind die Ortungen bei minderjährigen Kindern, da dies nur zur Sicherheit dient. Einen solchen Dienst bietet zum Beispiel die Björn-Steiger-Stiftung.


Permalink: Regierung unterbindet heimliche Handyortung

Tags: handyortung  ortung  björn  steiger  stiftung  gps  verbraucherschutz 

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