Mit Schwert und Kanonen gegen die WLAN-Piraten
abgelegt im Archiv WLAN & Hotspots von Robert Krippgans am 21.05.08
. In Ballungsgebieten finden sich oft gleich mehrere Hotspots, die über WLAN erreichbar sind. So kann man sich unverblümt auf Kosten anderer im Internet herumtreiben. Der Betroffene wundert sich meist nur über einen langsameren Seitenaufbau, wenn er es denn überhaupt mitkriegen sollte. Nun hat das Amtsgericht in Wuppertal entschieden, dass die Nutzung von privaten, ungeschützten WLAN-Netzen durch nicht autorisierte Personen eine Straftat darstellt. Grundlage hierfür bietet das Abhörverbot nach dem 89. Paragraph des TKG. Die Straftat ist dann, so das Gericht, im Paragraph 148 dokumentiert.Ich betrachte die Gesetzgebung in diesem Falle als sehr lückenhaft. Es gibt hier auch schon Fälle aus dem Ausland, die zeigen, dass die Strafverfolgung sehr kompliziert ist. Wie bei verschiedenen anderen Verordnungen auch, hapert es vor allem bei der Definition. Schließlich gibt es auch WLAN-Netze die offiziell für die Öffentlichkeit zugänglich sind. Die Frage ist nur: Wie erkennt man diese?
(via wdrblog.de)
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WLAN Hotspot WLAN Piraterie illegale Nutzung
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