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WLAN & Hotspots
von Robert Krippgans am 21.05.08
WLAN-Piraterie ist schon lange im Gespräch der gerichte. In Ballungsgebieten finden sich oft gleich mehrere Hotspots, die über WLAN erreichbar sind. So kann man sich unverblümt auf Kosten anderer im Internet herumtreiben. Der Betroffene wundert sich meist nur über einen langsameren Seitenaufbau, wenn er es denn überhaupt mitkriegen sollte. Nun hat das Amtsgericht in Wuppertal entschieden, dass die Nutzung von privaten, ungeschützten WLAN-Netzen durch nicht autorisierte Personen eine Straftat darstellt. Grundlage hierfür bietet das Abhörverbot nach dem 89. Paragraph des TKG. Die Straftat ist dann, so das Gericht, im Paragraph 148 dokumentiert.
Dieser Tatsache sollte sich jeder bewusst sein, vor allem Derjenige, der auf "Kosten" anderer Cyberspaziergänge macht. Zwar haben die meisten Leute heutzutage eine Flatrate und mit einer 6000er Verbindung kaum Einschränkungen bei der Geschwindigkeit, aber dennoch sind solche Argumente vor Gericht nicht mehr gültig.
Ich betrachte die Gesetzgebung in diesem Falle als sehr lückenhaft. Es gibt hier auch schon Fälle aus dem Ausland, die zeigen, dass die Strafverfolgung sehr kompliziert ist. Wie bei verschiedenen anderen Verordnungen auch, hapert es vor allem bei der Definition. Schließlich gibt es auch WLAN-Netze die offiziell für die Öffentlichkeit zugänglich sind. Die Frage ist nur: Wie erkennt man diese?
(via wdrblog.de)
Dieser Tatsache sollte sich jeder bewusst sein, vor allem Derjenige, der auf "Kosten" anderer Cyberspaziergänge macht. Zwar haben die meisten Leute heutzutage eine Flatrate und mit einer 6000er Verbindung kaum Einschränkungen bei der Geschwindigkeit, aber dennoch sind solche Argumente vor Gericht nicht mehr gültig.
Ich betrachte die Gesetzgebung in diesem Falle als sehr lückenhaft. Es gibt hier auch schon Fälle aus dem Ausland, die zeigen, dass die Strafverfolgung sehr kompliziert ist. Wie bei verschiedenen anderen Verordnungen auch, hapert es vor allem bei der Definition. Schließlich gibt es auch WLAN-Netze die offiziell für die Öffentlichkeit zugänglich sind. Die Frage ist nur: Wie erkennt man diese?
(via wdrblog.de)
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Wong
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