EU-Roamingregelung ist rechtens

Die festgelegten Preisobergrenzen der EU-Kommission für Handy-Telefonate ins Ausland sind rechtens, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Urteil zum Schluss kommt. Die EU war nach Ansicht der Richter berechtigt zum Schutz der Verbraucher gegen die hohen Roaminggebühren vorzugehen.

EU-Roamingregelung ist rechtens
© Kai Hendry

Dieses Urteil ist eine Niederlage für die vier führenden europäischen Mobilfunkanbieter Vodafone, Telefónica O2, Orange und T-Mobile. Sie hatten gegen die Verordnung geklagt, da sie darin einen unzulässigen Eingriff in den freien Markt und die Preisgestaltung sehen. Die Begrenzung der Tarife sei "geeignet und erforderlich", auch wenn dadurch der Gewinn der einzelnen Unternehmen vermindert wurde. Die Unternehmen hätten bis zu 200 Prozent Gewinn bei Gesprächen ins Ausland und bis zu 400 Prozent auf ankommende Anrufe gemacht.

Durch die neue Verordnung wurden die Telefongebühren um teilweise bis zu 70 Prozent gekürzt. Zudem schreibt das Gesetz jährlich sinkende Obergrenzen für die Gebühren vor. 2009 wurde das Gesetz auch auf SMS und Datenübertragungen ausgeweitet.


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