Handyzweinull

BGH unterstützt die Klingeltonproduzenten

abgelegt im Archiv Aktuell am 19.12.08

Nach dem letzten Urteil der BGH in Karlsruhe dürfen Popsongs ohne gesonderte Genehmigung als Klingelton verarbeitet werden. Dafür ist nur eine GEMA-Genehmigung erforderlich. (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof I ZR 23/06)

Dies gilt jedoch nur für neuere Berechtigungsverträge zwischen Künstlern und der GEMA nach 2002. In älteren Verträgen ist eine solche Berechtigung nicht enthalten. Der Komponist von Jeanette Biedermann gesungenen Popsongs "Rock my life", Frank Kretschmer, hatte eine solche Klage angestrebt. Er war nicht damit einverstanden, dass bei Klingeltönen nur eine GEMA-Gebühr gezahlt werden muss.

2005 hatte das Oberlandesgericht die doppelte Lizenz für eine Umarbeitung des Musikstücks zu einem Klingelton gefordert. Die Klingeltonindustrie jedoch freut sich über das neue Urteil: "Davon profitieren vor allem die Kunden", erklärt etwa die Fox Mobile Distribution (ehemals Jamba).

Ob die Kunden davon wirklich "profitieren" wage ich jetzt erstmal zu bezweifeln. Ich denke nicht dass die Preise für die Klingeltöne spürbar fallen werden.



Ähnliche Einträge:

Permalink: BGH unterstützt die Klingeltonproduzenten

Tags: klingeltöne  jamba  gema  Fox  Mobile  Distributio  bgh 

Trackback: http://www.creative-weblogging.com/publish/mt-tb.pl/139871
img del.icio.us img Readster img Lycos img Alltagz img Folkd Add this page to Mister Wong Wong img Wikio img Newstube img DIGG

Stimmen Sie ab für BGH unterstützt die Klingeltonproduzenten:

  • Currently 9.00/10
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
  • 6
  • 7
  • 8
  • 9
  • 10
Dieser Eintrag wurde mit: 9.00 Punkten (von 3 Stimme(n) insg.) bewertet.
 
Share It
Möchten Sie gern einen neuen, interaktiven Marketingkanal für Ihr Unternehmen haben? Erfahren Sie mehr über Sponsored Blogs mit Creative Weblogging. Sehen Sie wie man Sponsored Blogs erfolgreich einsetzt.
RSS rss
Alle Abonnements sehen
Google google
Was ist RSS?
Yahoo! yahoo
MEIN MSN MSN
Bloglines Bloglines
TwitterFollowen Sie uns bei Twitter!