BGH unterstützt die Klingeltonproduzenten

Nach dem letzten Urteil der BGH in Karlsruhe dürfen Popsongs ohne gesonderte Genehmigung als Klingelton verarbeitet werden. Dafür ist nur eine GEMA-Genehmigung erforderlich. (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof I ZR 23/06)

Dies gilt jedoch nur für neuere Berechtigungsverträge zwischen Künstlern und der GEMA nach 2002. In älteren Verträgen ist eine solche Berechtigung nicht enthalten. Der Komponist von Jeanette Biedermann gesungenen Popsongs "Rock my life", Frank Kretschmer, hatte eine solche Klage angestrebt. Er war nicht damit einverstanden, dass bei Klingeltönen nur eine GEMA-Gebühr gezahlt werden muss.

2005 hatte das Oberlandesgericht die doppelte Lizenz für eine Umarbeitung des Musikstücks zu einem Klingelton gefordert. Die Klingeltonindustrie jedoch freut sich über das neue Urteil: "Davon profitieren vor allem die Kunden", erklärt etwa die Fox Mobile Distribution (ehemals Jamba).

Ob die Kunden davon wirklich "profitieren" wage ich jetzt erstmal zu bezweifeln. Ich denke nicht dass die Preise für die Klingeltöne spürbar fallen werden.


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